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   BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98   

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BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98 (https://dejure.org/2006,14908)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2006 - 1 BvR 240/98 (https://dejure.org/2006,14908)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 (https://dejure.org/2006,14908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Abweisung eines Rückzahlungs- und Auskunftsanspruchs bezüglich der Prämien für eine private Unfallversicherung - Kein Treuhandcharakter des Unfallversicherungsvertrags sowie keine Übertragbarkeit der Feststellungen der Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Prämiengestaltung bei privaten Unfallversicherungen; Verletzung des Grundrechts der Privatautonomie durch eine überhöhte Versicherungsprämie; Allgemeines Preisniveau als Maßstab für die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; BVerfGG § 93 a; BVerfGG § 93 b; BGB § 138; BGB § 812; AUB 88 § 1; AUB 88 §
    Verständnis des Unfallversicherungsvertrags als gegenseitiges Verhältnis zwischen Beitragszahlung durch den VN und Risikoübernahme durch den Versicherer ist verfassungskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 126
  • VersR 2006, 961
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Der verfassungsrechtliche Schutz der Privatautonomie durch Art. 2 Abs. 1 GG führt dann zu einer Pflicht des Gesetzgebers, für eine rechtliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses der davon betroffenen Vertragsparteien zu sorgen, die ihren Belangen hinreichend Rechnung trägt (vgl. im Einzelnen BVerfG, NJW 2005, S. 2363 [2366 ff.]; BVerfG NJW 2005, S. 2376 [2377 ff.]).

    aa) Anders als bei der Lebensversicherung, für die das Bundesverfassungsgericht aber auch keine Treuhandlösung anerkannt hat (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 2376 [2379]), soll bei der Unfallversicherung kein Kapital anwachsen, sondern es soll ein konkret definiertes Risiko durch die Aussicht auf eine bestimmte Leistung bei Risikoverwirklichung abgedeckt werden.

    bb) Verfehlt wäre es im Übrigen, die vom Bundesverfassungsgericht für die kapitalbildende Lebensversicherung getroffenen Feststellungen über Defizite der Funktionsfähigkeit der Versicherungsmärkte (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 2376 [2379]) schlicht auf die Unfallversicherung zu übertragen und bei der Vertragsauslegung maßgebend werden zu lassen.

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, wenn auf Grund erheblich ungleicher Verhandlungspositionen der Vertragspartner einer von ihnen ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann; dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtsposition der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 [232]; - 103, 89 [100 f.]).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit darf ein Vertrag nicht bei jeder Störung des Verhandlungsgleichgewichts nachträglich in Frage gestellt oder korrigiert werden (vgl. BVerfGE 89, 214 [232]).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 103, 89 [100]).

    Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, wenn auf Grund erheblich ungleicher Verhandlungspositionen der Vertragspartner einer von ihnen ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann; dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtsposition der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 [232]; - 103, 89 [100 f.]).

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Privatautonomie setzt voraus, dass die Bedingungen der Selbstbestimmung des Einzelnen auch tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfGE 81, 242 [254 f.]).

    Der entsprechende Schutzauftrag der Verfassung richtet sich hier an den Richter, der den objektiven Grundentscheidungen der Grundrechte in Fällen gestörter Vertragsparität mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen hat (vgl. BVerfGE 81, 242 [255 f.]).

  • LG Hamburg, 10.12.1997 - 318 S 225/96

    Sittenkonforme Prämiengestaltung in der Unfallversicherung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Astrid Wallrabenstein, Prälat-Diehl-Straße 17, 64285 Darmstadt - gegen a) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1997 - 318 S 225/96 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 7. August 1996 - 21a C 653/96 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. Mai 2006 einstimmig beschlossen:.

    Das Landgericht wies die Berufung zurück (vgl. LG Hamburg, VersR 1998, S. 225 ff.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Gerade bei der Konkretisierung und Anwendung dieser Generalklauseln sind die Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Der verfassungsrechtliche Schutz der Privatautonomie durch Art. 2 Abs. 1 GG führt dann zu einer Pflicht des Gesetzgebers, für eine rechtliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses der davon betroffenen Vertragsparteien zu sorgen, die ihren Belangen hinreichend Rechnung trägt (vgl. im Einzelnen BVerfG, NJW 2005, S. 2363 [2366 ff.]; BVerfG NJW 2005, S. 2376 [2377 ff.]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Die eigenbestimmte Gestaltung der Rechtsverhältnisse ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 [328]; - 72, 155 [170]; stRspr), die ihre Grenzen allerdings in der Entfaltungsfreiheit anderer findet.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    Die eigenbestimmte Gestaltung der Rechtsverhältnisse ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 [328]; - 72, 155 [170]; stRspr), die ihre Grenzen allerdings in der Entfaltungsfreiheit anderer findet.
  • AG Hamburg, 07.08.1996 - 21a C 653/96

    Sittenwidrigkeit; Unfallversicherungsvertrag; Prämien; Markttranzparenz;

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Astrid Wallrabenstein, Prälat-Diehl-Straße 17, 64285 Darmstadt - gegen a) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1997 - 318 S 225/96 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 7. August 1996 - 21a C 653/96 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. Mai 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

    Dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ; 114, 1 ; 73 ; BVerfGK 8, 126 ).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Über den Wertmaßstab der guten Sitten findet damit auch das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem Eingang in das Privatrecht (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 25, BVerfGK 8, 126; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 15, DB 2013, 584; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, aaO; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 20; Palandt/Ellenberger aaO Rn. 4) .

    Aus Sicht des Vereins mag es eine Rolle spielen, ob für den wechselwilligen Spieler derzeit überhaupt ein Ersatzspieler verpflichtet werden kann, ob dem wechselwilligen Spieler in der Mannschaft eine Schlüsselrolle zukam usw. Dies alles sind Umstände, die eine objektive Bewertung einer Ablösesumme erschweren (vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 35, BVerfGK 8, 126) .

  • AG Dortmund, 29.08.2017 - 425 C 3489/17

    Form und Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

    Ein Auskunftsanspruch besteht zudem nicht aus der auftragsrechtlichen Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB, denn zwischen den Parteien bestand ein Versicherungsvertrag, der keinen Geschäftsbesorgungscharakter im Sinne von § 675 BGB aufweist (vgl. Baumann in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2008, § 1 VVG, Rn. 208, m w.N.; Prölss in: Martin/Prölss, 27. Aufl. 2004, VVG § 1 Rn. 23, beck-online; vgl. ferner zur fehlenden verfassungsrechtlichen Gebotenheit der Einordnung des Versicherungsvertrags als treuhänderischen Geschäftsbesorgungsvertrag: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 -, Rn. 31, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 16 Sa 60/15

    Lehrgangsbeitrag - Unterrichts- und Lernmittelfreiheit - Sonderungsverbot -

    Über den Wertmaßstab der guten Sitten findet damit auch das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem Eingang in das Privatrecht (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 25, BVerfGK 8, 126; BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 28, NZA 2013, 1206).
  • LG Konstanz, 30.11.2022 - B 10 O 58/22
    Der vorliegende Krankenversicherungsvertrag mit seinen Hauptleistungspflichten Risikoabsicherung einerseits und Prämienzahlung andererseits ist weder ein (unentgeltlicher) Auftrag, noch ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vgl. zu einem Unfallversicherungsvertrag: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 -, juris, Tz. 31).
  • LG Halle, 27.09.2016 - 1 S 125/16
    Lest dazu das hier bereits kommentierte Bundesverfassungsgerichts-Urteil - 1 BvR 240/98 -.
  • AG Halle/Saale, 19.04.2016 - 95 C 210/15
    Lest dazu das hier bereits kommentierte Bundesverfassungsgerichts-Urteil - 1 BvR 240/98 -.
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